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Ehrenordnung
A. Allgemeines
(1) Diese Ehrenordnung beschreibt die Mindestvoraussetzung für die Ehrung von Vereinsmitgliedern sowie Personen außerhalb des Vereins.
(2) Sie legt im Einzelnen fest, welche Ehrungen durchgeführt werden können und mit welchen Auszeichnungen diese verbunden sind.
(3) Ehrungen für Mitglieder des SV Eime erfolgen:
für langjährige, ununterbrochene Vereinszugehörigkeit
für sportliche Leistungen
für langjährige Tätigkeit in der Vereinsarbeit
für besondere Verdienste um den Verein
Für alle Ehrungen ist eine Urkunde auszustellen aus der Art und Anlass der Ehrung hervorgeht.
B. Art der Ehrungen
1. Verleihung von Ehrennadeln
2. Ernennung der Ehrenmitgliedschaft
3. Ernennung zum Ehrenvorsitzenden
4. Verleihung eines Ehrenbriefes
5. Individuelle Anerkennungen
C. Ehrungen für langjährige, ununterbrochene Vereinzugehörigkeit
(1) Ehrennadel in Silber -25 Jahre-
(2) Ehrennadel in Gold -50 Jahre-
(3) Ehrenbrief -60- Jahre
F. Verleihung der Ehrenmitgliedschaft
(1) an Mitglieder, die sich in überragender Weise um den Verein verdient
gemacht haben. Sie müssen mindestens 50 Jahren dem Verein angehören.
Die Ernennung der Ehrenmitgliedschaft erfolgt auf der Jahreshauptversammlung
auf Vorschlag des Vorstandes.
G. Ernennung zum Ehrenvorsitzenden
(1) Ehrenvorsitzender kann werden, wer sich in überragender und
einmaliger Weise um den Verein verdient gemacht hat, er muss mindestens
10 Jahre das Amt des 1. Vorsitzenden bekleidet haben. Die Ernennung zum
Ehrenvorsitzenden wird auf der Jahreshauptversammlung auf Vorschlag
des Vorstandes vorgenommen.
H. Verleihung eines Ehrenbriefes
(1) Ein Ehrenbrief kann in Würdigung besonderer Verdienste um die
Förderung des Sportes oder des Vereinslebens an Personen verliehen werden.
(2) für 60 jährige ununterbrochene Vereinsmitgliedschaft
I. "Mitglied des Jahres"
Der Verein zeichnet das "Mitglied des Jahres" aus, das sich
durch hohen Einsatz oder einer bemerkenswerten Leistung im Vereinswesen
hervorgetan hat aus.
Regelung der Vorgehensweise bei Geburtstagen, Tod und persönlichen Jubiläen
(1) Beim 65., 70., 75. sowie die darauf folgenden Geburtstage überbringt
der Verein Geburtstagsgrüße mit einem Geschenkkarton mit 2 Flaschen Wein
bzw. einen Blumenstrauß im jeweiligen Wert von ca. 10 EUR.
(2) Beim Tod von Ehrenmitgliedern, aktiven Mitgliedern im Wettkampfsport
sowie ehemaligen Vorstandsmitgliedern wird ein Nachruf in der Lokalzeitung veröffentlicht.
Den Hinterbliebenen wird ein Geldbetrag zur Grabpflege übergeben. Für die v.g.
Mitglieder die sich um den Verein außerordentlich verdient gemacht haben soll eine
Trauerrede gehalten werden. Die Wünsche der Hinterbliebenen werden berücksichtigt.
Beim Tod eines ordentlichen Mitgliedes wird eine Trauerkarte an die Angehörigen
mit einem Betrag von ca. 20 EUR übergeben.
(3) Persönliche Jubiläen, wie Hochzeit, silberne Hochzeit, goldene Hochzeit,
werden vom Verein nicht geehrt.
20.08.2007
Ehrenordnung
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